Laufende Buchhaltung/Lohnbuchhaltung:

  • Ihre Belege ordnen, kontieren und buchen im Rahmen von § 6 StBerG (Steuerberatungsgesetz) / laufende Lohnabrechnungen

  • Ihr Offenes-Posten-Wesen verwalten

  • Ihr Mahnwesen erledigen

  • Ihren Zahlungsverkehr pünktlich abwickeln

  • Ihr Ablagesystem organisieren

  • Schriftverkehr mit Krankenkassen und Berufsgenossenschaften abwickeln

  • Gemäß Steuerberatungsgesetz bleibt für Jahresabschlüsse, Bilanzen und die eigentliche Steuerberatung weiterhin Ihr Steuerberater zuständig, mit dem wir gerne und konstruktiv zusammenarbeiten.