Ihre
Belege ordnen, kontieren und buchen im Rahmen von § 6 StBerG (Steuerberatungsgesetz)
/ laufende Lohnabrechnungen
Ihr Offenes-Posten-Wesen
verwalten
Ihr Mahnwesen
erledigen
Ihren
Zahlungsverkehr pünktlich abwickeln
Ihr Ablagesystem
organisieren
Schriftverkehr
mit Krankenkassen und Berufsgenossenschaften abwickeln
Gemäß
Steuerberatungsgesetz bleibt für Jahresabschlüsse, Bilanzen und die
eigentliche Steuerberatung weiterhin Ihr Steuerberater zuständig, mit
dem wir gerne und konstruktiv zusammenarbeiten.